Die Türkei als Besatzungsmacht in Syrien
Posted On 30. Januar 2019
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Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7368
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Ausarbeitung vom Dezember 2018 eingeschätzt, dass die türkische Militärpräsenz in der syrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen Besatzung erfüllt. Die Bundesregierung weicht nach wie vor einer völkerrechtlichen Einordnung aus und will weiterhin keine Grundlage für eine solche Bewertung haben.