Von der Leyens Syrien-Pläne sind eine Farce

„Es ist schon sehr erstaunlich, dass das Verteidigungsministerium offenbar schon jetzt weiß, dass es demnächst zu einem Chemiewaffeneinsatz der Syrischen Regierung gegen die eigene Bevölkerung kommen wird. Darüber hinaus weiß das BMVg auch jetzt schon, dass sie in diesem Fall bewaffnete Tornados der Bundeswehr gegen die syrische Regierung einsetzen wollen und keine Zeit haben werden, vorher den Bundestag damit zu befassen. Diese Posse ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, erklärt Dr. Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Ankündigung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zu prüfen, ob und wie sich die Bundeswehr bei einem potenziellen Chemiewaffeneinsatz in Syrien an Vergeltungsaktionen beteiligen kann. Neu weiter:
„Das geplante Vorgehen ist ein massiver Angriff auf das Parlamentsbeteiligungsgesetz, den DIE LINKE aufs schärfste kritisiert. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und der Bundestag muss in jedem Fall vor einem Einsatz befasst werden und darüber abstimmen. Wenn die Verteidigungsministerin – woher auch immer – offenbar jetzt schon weiß, dass dieser Einsatz in absehbarer Zeit nötig sein wird, dann wäre es absolut dreist, ihn dann unter „Gefahr im Verzug“ nach §5 ParlBetG laufen zu lassen, was die einzige Möglichkeit wäre, bei der der Bundestag nicht im Vorfeld zustimmen müsste. Zudem stellt sich die Frage, wie das BMVg dann in dieser kurzen Zeit sicher stellen will, dass es sich nachweislich, um einen Giftgasanschlag der syrischen Regierung handelt, denn nur unter dieser Voraussetzung soll sich die Bundeswehr beteiligen. Der mutmaßliche Giftgaseinsatz in Duma im April dieses Jahres wurde bis heute nicht von unabhängiger Seite aufgeklärt.
Insgesamt liegt nahe, dass sich das BMVg hier auf Druck der Allianz aus USA, Großbritannien und Frankreich ein Szenario zurecht legt, mit dem es vorbei an Bundestag und der Bevölkerung in Syrien agieren kann. DIE LINKE lehnt dieses Vorgehen und einen solchen Einsatz in Syrien entschieden ab. Erst recht, nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem von mir in Auftrag gegebenen Gutachten im April 2018 festgestellt hat, dass eine derartige Vergeltungsaktion genauso völkerrechtswidrig ist, wie der vorausgegangene Einsatz von Chemiewaffen selbst.“