Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)

Zur Unterstützung von rüstungspolitischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und zur Stärkung der europ. Verteidigungsindustrie will die EU einen Fonds einrichten, mit dem zwischen 2021 und 2027 zusätzliche Rüstungsinvestitionen i.H.v. 48,6 Mrd. Euro angestoßen werden sollen. Übergeordnetes Ziel ist die “strategische Autonomie” der EU; d.h. ihre verteidigungspolitische Eigenständigkeit, die massiv aufgerüstete militärische Kapazitäten und eine enge militärische Integration voraussetzt.