Völkerrechtliche Beurteilung der Luftangriffe seitens der USA, Frankreich und Großbritannien auf Syrien am 14. April 2018
Posted On 11. Juli 2018
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Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/3319
Am 14. April 2018 bombadierten westliche Verbündete Syrien. Dies war eine Reaktion auf einen Giftgasangriff vom 7. April in Ost-Guta. Laut Bundesregierung war die Bombadierung Syriens “erforderlich und angemessen”. In einer aktuellen Stunde konnte die Bundesregierung jedoch – trotz mehrfacher Nachfragen- keine Rechtsgrundlagen nennen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und sämtliche Völkerrechtler*innen bewerten diese Luftanschläge als völkerrechtswidrig.
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