Vorschlag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes missachtet Datenschutz

„Der Vorschlag von Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes, ist ein Armutszeugnis. Offensichtlich hat die Debatte um diverse Datenskandale in einigen Amtsstuben nicht zu Überlegungen geführt, wie denn ein wirksamer Datenschutz aussehen könnte. Stattdessen wird überlegt wie man sich an der unsauberen Praxis beteiligen kann.“, so Dr. Alexander S. Neu, Bundestagsabgeordneter von DIE LINKE.
Neu hatte in allen Kommunen NRWs angeregt, Musterwiderspruchsformulare an die Jugendlichen zu versenden, welche im kommenden Jahr volljährig werden und deren Daten damit kurz vor der automatischen Weitergabe an die Bundeswehr stehen.
Neu weiter: „Das der StGB NRW die Kommunen dabei mit zweifelhaften juristischen Argumenten versorgte und damit gegen meine Anregung vorging, lies schon damals Zweifel am Sachverstand der Führung aufkommen. Nun wird aber klar, es ist nicht nur fehlender Sachverstand, es fehlt jegliches Grundverständnis für die Notwendigkeit eines funktionierenden Datenschutzes. Es sind solche Forderungen, die dazu führen, dass das Vertrauen der BürgerInnen in staatliche Institutionen untergraben wird. Während jeder selber entscheiden kann, seine Daten bei privaten Anbietern anzugeben, ist dies bei den Kommunen gerade nicht der Fall. Die Widerspruchsmöglichkeiten dagegen sind kaum bekannt und der StGB bemüht sich offensichtlich darum, dass sich daran nichts ändert. Statt dessen wäre er gut beraten seinen Einfluss viel stärker für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen zu nutzen.“