Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des Betätigungsverbots gegen die PKK
Posted On 28. März 2018
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Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/1364
Bei der Umsetzung des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK deutet sich eine erneute Verschärfung an. So wurden mehrere Aufzüge und eine Newroz-Feier, die der kurdische Dachverband Nav Dem angemeldet hat, verboten. Zudem zeigt sich ein sehr uneinheitlicher Umgang von Justiz- und Innenbehörden der Länder mit Symbolen der an sich legalen syrisch-kurdischen Vereinigungen YPG, YPJ und PYD.