Hattingen weist auf den Umgang mit Bürgerdaten hin

Die Bundeswehr erhält von der Stadt die Adressen junger Hattingerinnen und Hattinger. Dagegen können die Bürger Widerspruch einlegen.
„Die Stadt weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem städtischen Melderegister, zum Beispiel an die Bundeswehr, widersprechen können.“ Dass das Pressebüro der Stadt diesen Hinweis jetzt in einer Pressemitteilung gibt, hat einen politischen Hintergrund.
Alexander Neu, Bundestagsabgeordneter der Linken aus Siegburg, hatte die Verwaltung im Herbst 2017 aufgefordert, die Hattingerinnen und Hattinger besser über die Datenweitergabe zu informieren. „Städte und Gemeinden geben der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden“, hatte Neu der Stadt Hattingen wie anderen Kommunen in Land und Bund geschrieben. Die Bundeswehr schicke dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial.
Der Bundespolitiker bat den Rat der Stadt, die Jugendlichen und ihre Eltern künftig anzuschreiben, über die Datenweitergabe zu informieren und einen Musterwiderspruch beizufügen. In einer Beurteilung der „Bürgeranregung“ von Alexander Neu hatte das Rechtsdezernat der Stadt dem Rat empfohlen, die Aufforderung zurückzuweisen. Bereits der Antrag – gleichlautend an zahlreiche Städte und Gemeinden verschickt – sei unzulässig, weil kein Sachanliegen verfolgt werde.
Das sahen die Fraktionen anders und baten um eine Stellungnahme der Stadt. Darin schildert Rechtsdezernentin Christine Freynik Neus Schilderung als korrekt. Es sei gesetzlich geregelt, dass die Bundeswehr die Daten bei den Städten und Gemeinden automatisch abrufen darf. Richtig sei auch, dass die Datenweitergabe nur zulässig ist, wenn die Jugendlichen nicht vorher widersprechen. Auf des Recht dazu muss die Stadt sie hinweisen. Und das geschieht nun – wie angekündigt – nicht mehr nur über die ortsüblichen Bekanntmachungen, sondern zusätzlich über Pressemitteilungen.
Widersprüche gegen die Weitergabe der Adresse sind mit einem Formular möglich, das die Stadt auf ihrer Internetseite bereitstellt.