Genehmigungspflicht für technische Unterstützung im Zusammenhang mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
Posted On 4. September 2017
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04.09.17 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 18/13454
Bis heute brauchen Rüstungskonzerne nach § 49 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zwar eine Genehmigung der Bundesregierung, wenn sie Waffen oder Blaupausen für Waffen exportieren wollen – nicht aber, wenn sie Experten in Länder wie die Türkei entsenden, um „technische Unterstützung“ zu geben.