Erklärung zum Abstimmungsverhalten: Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz

Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu zum Abstimmungsverhalten nach § 31 GO BT
Zum Top 20 Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz
Meine Fraktion bringt heute einen Antrag in den Bundestag ein, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem das 1994 geschlossene Berlin/Bonn Gesetz beendet werden soll. Ich stamme selbst aus dieser Region und vertrete den Rhein-Sieg-Kreis, den ein solches Gesetz unmittelbar und nachteilig betreffen würde. Ich kann diesem Antrag daher nicht mit guten Gewissen zustimmen und werde es daher auch nicht tun. Diese Entscheidung möchte ich wie folgt begründen:
Mit der Verlegung des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin sind tausende von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, aus der Region Bonn nach Berlin, verlagert worden. Die dafür erfolgten Ausgleichsleistungen waren gut angelegt, sie trugen dazu bei, einen Abstieg der Region zu verhindern. Nun ist seit Jahren zu beobachten, dass auch die verbliebenen 50% der Arbeitsplätze Stück für Stück nach Berlin abwandern. Dieser Trend wird auch von der Bundesregierung und allen Parteien massiv vorangetrieben. Ein Komplettumzug ist in Planung und aller Voraussicht nach auch nicht mehr zu verhindern. Die Menschen vor Ort werden aller Voraussicht nach die Leidtragenden sein, wenn nicht rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die den Umzug für die Region sozialverträglich gestalten.
Da der Komplettumzug in absehbarer Zeit unumgänglich ist, beharre auch ich nicht, wie viele Abgeordnete der Region aus den anderen Fraktionen, auf Einhaltung des Bonn/Berlin Gesetzes – es wurde sowieso schon in mehreren tausend Fällen gebrochen – sondern darauf, dass dieser Umzug sozialverträglich, sowohl gegenüber der Region, als auch gegenüber den direkt Betroffenen, gestaltet wird. Es muss nun geprüft werden welche Projekte geeignet wären, um den in den letzten Jahren bereits vollzogenen und den anstehenden Arbeitsplatzverlust in der Region aufzufangen. Über die Finanzierung und weitere Ausgleichszahlungen für die Region muss mit dem Bund verhandelt werden.
Letztendlich hat der Bund den Menschen der Region mit dem Berlin/ Bonn Gesetz zur damaligen Zeit ein Versprechen gemacht, sie mit den negativen Auswirkungen des Umzuges nicht allein zu lassen. Wenn man nun offenbar beschließt, sich nicht weiter an das eigene Gesetz zu halten, dann hat dies nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern stellt für die vor Ort betroffenen Menschen auch einen herben Vertrauensbruch demokratischer Werte da. Daher ist es umso wichtiger jetzt schnellstmöglich über adäquate Ausgleichzahlungen zu verhandeln.