Bundesverfassungsgericht schleift Parlamentsbeteiligung
23.09.2015 – PRESSEMITTEILUNG – Alexander Neu
Bundesverfassungsgericht schleift Parlamentsbeteiligung
„Das Bundesverfassungsgericht scheint seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Regierung das Parlamentsbeteiligungsgesetz sehr parlamentsfreundlich zu interpretieren habe, bedauerlicherweise ad acta gelegt zu haben“, kommentiert Dr. Alexander S. Neu, Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss das Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Parlamentsvorbehalts bei der „Operation Pegasus“ in Libyen 2011. Neu weiter:
“De facto bedeutet dieses Urteil eine Abschwächung der parlamentarischen Entscheidungskompetenz zu Gunsten der Exekutiven. Für die Bundesregierung werden damit Tür und Tor geöffnet, Militäreinsätze, bei welchen ein schneller Abschluss vorhersehbar ist, gleich unter der Kategorie „Gefahr im Verzug“ nach §5 ParlBetG laufen zu lassen, um eine Befassung des Bundestages zu umgehen. Da mit dem jetzigen Urteil nur noch eine schriftliche Unterrichtung statt einer nachträglichen Befassung des Parlaments nötig ist, heißt das konkret, dass eine öffentliche Debatte über bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr – in gewissen Fällen – zukünftig umgangen werden kann.
DIE LINKE bedauert dieses Urteil, da es die Parlamentsrechte schleift, statt sie zu stärken. Damit setzt sich leider der in der Vergangenheit eingeschlagene Trend der schrittweisen Aushöhlung des Parlamentsvorbehalts fort. Im Gegensatz dazu fordert DIE LINKE eine Ausweitung der parlamentarischen Rechte. Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr muss vom Parlament mandatiert werden.“