Keine militärische Evakuierung ohne parlamentarische Zustimmung
14.04.2015 – PRESSEMITTEILUNG – Alexander Neu
Keine militärische Evakuierung ohne parlamentarische Zustimmung
Die Bundesregierung plant unter Umständen die noch verbliebenen 90 deutschen Staatsbürger und ca. 300 EU-Angehörige aus dem vom Bürgerkrieg und dem Angriffskrieg der arabischen “Koalition der Willigen” zerrütteten Jemen mit der Bundeswehr zu evakuieren, sollten die zivilen Möglichkeiten nicht mehr gegeben sein.
Allerdings äußert sich die Bundesregierung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen sowie völkerrechtlichen Lage erneut, wie schon bei der Operation “Pegasus”, bei der die Bundeswehr ebenfalls deutsche Staatsbürger im Jahre 2011 aus Libyen evakuierte, in inakzeptabler Weise nebulös, so der Obmann im Verteidigungsausschuss, Alexander S. Neu:
“Die Bundesregierung räumt ein, sie müsse die jemenitische Regierung um Erlaubnis bitten. Dass ist richtig, da es sich ansonsten um eine völkerrechtswidrige Intervention handeln würde. Allerdings scheint es derzeit keine handlungsfähige jemenitische Regierung zu geben. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, ist in der Tat noch nicht hinreichend diskutiert.
Mindestens aber muss die Bundesregierung den verfassungsrechtlichen Vorbehalt des Deutschen Bundestages respektieren. Dass heißt, dass entweder die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen ganz konkreten Vorratsbeschluss zur Abstimmung vorlegen muss oder aber im Rahmen der Regelung “Gefahr im Verzug” nachträglich den Deutschen Bundestag um ein Mandat zu bitten hat. Die Vorgehensweise wie in Libyen, in der der Deutsche Bundestag umgangen wurde, ist absolut inakzeptabel und entspricht nicht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nach parlamentsfreundlicher Auslegung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.”