Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 18/3003
04.11.2014 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 18/3003
Reform der so genannten Endverbleibskontrolle beim Export von Rüstungsgütern
Die Bundesregierung beschränkt sich bei der Kontrolle des Verbleibs von Rüstungsgütern bislang auf die schriftliche Zusage des Empfängers, die gelieferten Güter nicht ohne vorherige Rückfrage weiter zu exportieren. Zahlreiche Fälle in der Vergangenheit verdeutlichen, dass dieser Versuch einer Kontrolle unzureichend ist. Minister Gabriel kündigte nun eine Reform des Systems an. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Reform nur kosmetischer Natur sein wird.
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